- Kunst auf Stelzen kommt mit der, mit dem Veranstalter, vereinbarten Anzahl an Darstellern zum Veranstaltungsort. Kunst auf Stelzen wählt die Darsteller selbst aus.
- Gespielt wird der mit dem Auftraggeber vereinbarte Act, der im Vertrag genannt ist.
- Die Darsteller haben zwischen den Spielzeitene ein Recht auf Pausen. Diese werden mit dem Auftraggeber im Rahmen der Veranstaltung abgesprochen.
- Gespielt wird in einer Zeit von 4 Stunden.
- Bei schlechten Wetterbedingungen – wie starker Regen – nasser Boden, laub oder gefährlichen Umstande, haben die Artisten bzw. Kunst auf Stelzen das Recht die Auftritte ab zu zagen bzw. zu verschieben, besonders wenn das Risiko für Spieler oder das Publikum zu hoch ist. Das Risiko für die oben genannten Bedingungen liegt beim Auftraggeber und befreit diesen nicht von seiner Zahlungspflicht.
- Die meisten Acts werden ohne Technik gespielt. Bei Veranstaltungen mit Technik wird Kunst auf Stelzen angeben welche Technik benötigt wird. Der Auftraggeber/Veranstalter ist verantwortlich für die Besorgung der angegebenen Technik.
- Der Auftraggeber sorgt für eine warme und abschließbare Garderobe. Toiletten, fließend warmes Wasser und ein Spiegel müssen in der direkten Umgebung vorhanden sein.
- Die Artisten haben ein Recht auf Verpflegung in Form von minimal 2 Gutscheinen pro Stunde. Diese gehen auf Kosten des Auftraggebers. Bei einem abendfüllenden Auftritt haben die Artisten und die Crew ein Recht auf ein warmes Essen. Bei mehrtägigen Auftritten sorgt der Auftraggeber für ein Hotel.
- Der Auftraggeber sorgt dafür das die Artisten ohne weite Wege am Auftrittsplatz bzw. an der Garderobe ausladen können und diese mit dem Auto erreichbar ist. Außerdem stellt der Auftraggeber Parkplätze zur Verfügung.
- Wenn nicht anders abgesprochen, steht die Garderobe mindestens zwei Stunden vor Auftrittsbeginn zur Verfügung, sowie eine ortskundige Person.
- Bei höherer Gewalt von Seiten Kunst auf Stelzen, zum Beispiel Krankheit, verfallen die Vertragsbedingungen für beide Seiten ohne weitere Verpflichtungen. Kunst auf Stelzen wird in Überlegung mit dem Auftraggeber, die vereinbarten Acts zu einem anderen Zeitpunkt aufführen oder für Ersatz sorgen.
- Rechnung und Bezahlung:
- Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, verpflichtet sich der Auftraggeber eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Gage incl. MwSt. an Kunst auf Stelzen zu überweisen.
- Kunst auf Stelzen sendet hierfür eine Rechnung an den Auftraggeber.
- Kunst auf Stelzen stellt den restlichen Betrag einen Tag nach Auftritt in Rechnung.
- Der eingeforderte restliche Betrag muss innerhalb 21 Tagen nach Rechnungsdatum auf folgendes Bankkonto überwiesen sein. ABN-AMRO IBAN: NL07ABNA0465021441 BIC/SWIFT: ABNANL2A auf den Namen Kunst op Stelten vof te Tiendeveen.
- Bezahlt wird in Euro solange nichts anderes vereinbart ist.
- Bei verspäteter Zahlung hat Kunst auf Stelzen das Recht dem Auftraggeber einen Versäumniszuschlag in Rechnung zu stellen. Dieser wird ab dem ersten Tag des Versäumnisses bis zum Eingang des noch zu zahlenden Betrages gerechnet.
- Bei Annullierung des Auftrages durch den Auftraggeber, von weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung, bezahlt der Auftraggeber 50% der vereinbarten Gage an Kunst auf Stelzen. Sagt der Auftraggeber weniger als eine Woche vorher ab, verpflichtet der Auftraggeber sich 75 % der Gage an Kunst auf Stelzen zu zahlen. Bei Annullierung von weniger als 24 Stunden, wird die gesamte, vereinbarte Gage von Kunst auf Stelzen an den Auftraggeber in Rechnung gestellt.